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Brandschutz und Sicherheitstechnik in Gebäuden

Gebäudetechnik NRW bietet  Brandschutz, Wartungsarbeiten und Instandhaltungsmaßnahmen, die unter anderem das Auswechseln und Erneuern von einzelnen Elementen vorsehen an. Dazu gehören Sicherheitsanlagen aller Art. Unser Team kennt viele Techniken und ist jederzeit in der Lage, diese fachgerecht zu Montieren und zu betreuen. Warnmeldeanlagen dienen dem Schutz eines Betriebes und Gebäudes und sind zum Wachpersonal eine sichere Ergänzung. Sollte Ihre Immobilie eine Nachrüstung diverser Sicherheitsanlagen verlangen, damit das Objekt gut abgesichert ist, werden wir Sie ausführlich darüber informieren und mit Ihnen zusammen eine Begehung durchführen und Ihnen eventuelle Schwachstellen aufzeigen.

 

Einbaupflicht für Rauchwarnmelder im Brandschutz

Rauchwarnmelder sind wichtige Instrumente im Brandschutz und der Sicherheitstechnik, denn sie retten Leben. In Wohnräumen installiert, registrieren die Geräte auf Rauch und erzeugen laute Signaltöne. Bewohner sind daraufhin in der Lage, frühzeitig auf den Brand zu reagieren und sich in Sicherheit zu bringen. Den Wert der Geräte hat auch die Landesregierung erkannt. Seit Jahresbeginn sind alle Vermieter und Eigentümer von Immobilien in Nordrhein-Westfalen gesetzlich dazu verpflichtet, Wohngebäude mit Brandmeldern auszustatten. Die Vorgabe gilt für Wohnungen und Einfamilienhäuser. Zu den Räumen, in denen ein Melder anzubringen ist, gehören Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege dienen. Bereiche außerhalb von Wohnungen wie Treppenhäuser oder Keller sind dagegen von diesem Brandschutz ausgenommen. Pro Raum reicht normalerweise ein Gerät. Nur sehr große Zimmer mit über 60 Quadratmetern erfordern unter Umständen mehrere Melder. Sie sollten so installiert werden, dass sie den Rauch frühzeitig erkennen und den Alarm starten. Ein Landesgesetz regelt die Einbaupflicht: Laut § 49 Absatz 7 der Bauordnung NRW ist dafür der Eigentümer zuständig. Es lohnt sich für Verantwortliche unter Umständen, auf die Unterstützung eines kompetenten Partners im Brandschutz zurückzugreifen. So beraten beispielsweise Dienstleister für Gebäudetechnik Eigentümer von Immobilien und Unternehmen zum Einsatz der Geräte.

  Brandschutz Rauchwarnmelder in der Sicherheitstechnik

 

Leben retten durch den richtigen Brandschutz

Bei Wohnungsbränden bildet der Rauch die größte Gefahrenquelle für die Bewohner. Denn 80 Prozent der Brandopfer sterben nicht durch das Feuer, sondern an vergifteten Gasen. Bricht ein Feuer aus, besteht aufgrund der Rauchentwicklung bereits nach drei Minuten sehr schlechte Sicht. Menschen sind in solch einer Situation oft desorientiert und finden nur schwer einen Fluchtweg. Dazu steigt die Konzentration von giftigem Kohlenmonoxid. Die Betroffenen atmen diese Luft ein. Schnell zeigen sie Vergiftungserscheinungen und Sie verlieren das Bewusstsein. Das kurze Zeitfenster, in dem Menschen einem Feuer entkommen können, macht den Stellenwert von Rauchmeldern im Brandschutz sehr deutlich. Die kleinen Geräte reduzieren bei fachgerechtem Einsatz, lebensgefährliche Risiken erheblich. Viele halten das Ausbrechen eines Feuers für ein unwahrscheinliches Szenario, aber tatsächlich können Brände leicht entstehen, etwa durch technische Defekte.

 

So sind elektrische Geräte die häufigsten Verursacher. Vor allem bei Gewitter stellen sie ein Risiko dar. Menschliches Fehlverhalten, wie das Vergessen einer eingeschalteten Herdplatte, kann ebenfalls einen Brand verursachen. Ein solcher Fehler kann leicht passieren. Rauchmelder erhöhen den Brandschutz auf wirksame Weise. Denn dank der Warnung verlassen Bewohner die gefährdete Immobilie schneller. Besonders wichtig ist das technische Gerät für körperlich eingeschränkte Personen. Denn die meisten Brandopfer sind vor allem ältere Personen, die sich aufgrund körperlicher Einschränkungen wahrscheinlich nicht schnell genug entfernen konnten. Mit Brandmeldern gewinnen Menschen wertvolle Zeit, um anderen Personen zu helfen und den Brandort zu verlassen.

 

Montage und Wartung im Brandschutz

Laut § 49 Absatz 7 der Bauordnung NRW sind Vermieter und Selbstnutzer dafür zuständig, die Melder zu installieren. Die Geräte sollten nach der Norm DIN EN 14604 zertifiziert sein. Sie sind an dem entsprechenden CE Zeichen erkennbar. Der Punkt für das Anbringen liegt zur Mitte eines Raumes vorwiegend an der Decke. Der korrekte Abstand der Melder zu Wänden und Möbeln beträgt mindestens 50 Zentimeter zu Fenstern und Balkontüren mindestens 1 Meter. Sie lassen sich verkleben oder verschrauben. Es ist wichtig, das technische Gerät nicht in starkem Luftzug zu montieren, da dies die Detektion von Rauch verzögert. Auch das Anbringen auf metallischen Oberflächen ist zu vermeiden.

 

Eigentümer sind verpflichtet, die Rauchmelder nach der Norm DIN EN 14604 zertifiziert jährlich nach Vorgaben des Herstellers zu warten. Es empfiehlt sich, ihre Wartung fortlaufend zu dokumentieren. Dabei helfen Gerätepass und Wartungsheft. Bei diesen Aufgaben des Brandschutzes bietet ein Dienstleister für Gebäudetechnik fachgerechte Unterstützung an. Der Batteriewechsel fällt dagegen in die Zuständigkeit des Mieters. Sinnvoll ist es, diese regelmäßig zu wechseln oder Rauchwarnmelder mit fest verbauten 10 Jahresbatterien zu montieren.

  Befestigungspads für Brandschutz RauchwarnmelderRauchwarnmelder im Brandschutz und Versicherungsschutz 

Die Landesregierung von Nordrhein Westfalen hat – wie andere Bundesländer – die Pflicht zur Installation von Rauchmeldern gesetzlich eingeführt. Die Bauordnung NRW erhielt dafür einen neuen Absatz. § 49 Abs. 7 Bauordnung NRW schreibt eine mehrjährige Übergangsfrist vor. Demnach mussten Eigentümer bis zum 31. März 2013 errichtete oder genehmigte Wohnungen bis zum 31. Dezember 2016 ausstatten. Die Änderung trat am 1. April 2013 in Kraft. Die Übergangsfrist ist mittlerweile abgelaufen, so dass die Pflicht für Neu- und Altbauten gilt.

 

Falls Besitzer von Immobilien dies trotz der Verpflichtung im Brandschutz unterlassen, handeln sie sich unter Umständen Ärger mit ihrer Gebäudeversicherung ein. Grundsätzlich deckt diese Versicherung umfangreiche Schäden ab, wie etwa durch Sturm, Hagel oder Frost. Dazu gehört auch der Brandfall. Fehlen allerdings die kleinen Warngeräte, kürzen die Versicherer unter Umständen Leistungen oder verweigern sie ganz. Schließlich ist die gültige Versicherung in der Regel damit verbunden, dass sich Eigentümer von Wohnungen und Häusern an behördliche Vorschriften für die Sicherheit halten.

 

Falls ein Eigentümer bei einem Brandfall nachweislich grob fahrlässig handelt, kann dies sogar die Kündigung der Versicherung zur Folge haben. Ein solcher Fall liegt vor, wenn das Fehlen von Rauchwarnmeldern nachweislich in großem Maße zum Ausbreiten des Feuers beigetragen hat. Besitzer von Immobilien sind daher auf jeden Fall auf der sicheren Seite, wenn sie die technischen Geräte installieren.

 

Unser Brandschutz Fachpersonal arbeitet stets diskret, verschwiegen und zuverlässig.
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